Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (m/w/d)
Zell am See
ab sofort
Vollzeit
Was Sie erwartet
- Erstellung von Diagnosen und Behandlungsplänen für HNO-Patienten im Rahmen der Erstaufnahme und Nachbehandlung
- Versorgung und Betreuung von Patienten im ambulanten und klinischen Bereich
- Sicherstellung der EDV-gestützen ärztlichen Dokumentation
- Teaching für Studierende im Rahmen unserer Aufgabe als Lehrkrankenhaus
- Sehr gute interdisziplinäre Zusammenarbeit, Hands-on-Mentalität
- Teilnahme an Rufbereitschaften
Was Sie mitbringen
- Abgeschlossene Facharztausbildung für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde mit Anerkennung durch die Österreichische Ärztekammer
- Bei ausländischem Abschluss: Eintragung in die österreichische Ärzteliste spätestens zum Dienstantritt
- Empathischer und kommunikativer Umgang mit Patienten
- Eigenständiges Arbeiten, hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Motivation zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung des gesamten Leistungsspektrums der HNO-Abteilung
Was wir bieten
- Arbeiten in einer lebenswerten Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit
- Ein offenes, kollegiales Umfeld
- Moderne Infrastruktur und technische Ausstattung auf aktuellem medizinischem Stand
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - intern und extern
- Fundierte Einarbeitung in ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld mit hoher Eigenverantwortung
- Kollegiales Netzwerk mit den niedergelassenen Fachärzten
Benefits
Weiterbildung
Freizeit und Familie
Vergünstigungen für MitarbeiterInnen
Cafe im Foyer
MitarbeiterInnenrestaurant
Familienfreundlichkeit und Kinderbetreuung
Personalwohnungen
Die Betriebliche Gesundheitsförderung
Geregelte Arbeitszeiten
Onboarding
Dienstwagenflotte
Anreise
Vielfalt
Fahrtkostenzuschuss
MitarbeiterInnengespräche und Entlastung
Online bib
Mitarbeiterevents
MitarbeiterInneninformation
Mitarbeiter App GERTI
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen
- Motivationsschreiben, Lebenslauf
- Facharztanerkennung für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde
- Alle Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse ab der Promotion
Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten. Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.
