Facharzt für Pädiatrie (m/w/d)
Zell am See
9 Wochenstunden, ab sofort
Teilzeit
Was Sie erwartet
- Ambulante und stationäre Betreuung der Patient*innen
- Versorgung von Früh- und Neugeborenen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit im engagierten multiprofessionellen Team
- Sicherstellung einer fachkundigen und kompetenten Versorgung der Kinder und Jugendlichen
Was Sie mitbringen
- Erfolgreich abgeschlossene Facharztausbildung im Fach Pädiatrie
- Bei nicht-österreichischen Facharztanerkennungen muss zum Zeitpunkt des Dienstantrittes die Eintragung in der österreichischen Ärzteliste vorliegen
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1
- Interesse an hohen medizinischen Leistungsstandards
- Ausgeprägter Teamplayer, soziale Kompetenz
- Hohes Maß an Engagement, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit, Empathie und Geduld für die Arbeit mit Kindern und deren Begleitpersonen
- Bereitschaft zur Festigung und Weiterentwicklung aller zur Abteilung gehörenden Leistungsbereiche
Was wir bieten
- Ein offenes und kollegiales Umfeld
- Modernste technische Ausstattung und Infrastruktur, u.a. volldigitale Krankengeschichte inkl. medizinischer Spracherkennung
- Campus-Lizenzen für AMBOSS, NEJM, Uptodate, etc. inkl. mobilen Zugängen
- Hohes Niveau der Medizin
- Unterstützung bei der Wohnungssuche z. B. günstige Personalwohnung (nach Verfügbarkeit), Betriebskindergarten
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie noch Informationen zur Stelle? Bitte wenden Sie sich gerne an die Ärztliche Direktion unter Tel. ++43 (0)50 272-20020 oder per Email unter aerztliche.direktion@tauernklinikum.at.
Benefits
Weiterbildung
Freizeit und Familie
Vergünstigungen für MitarbeiterInnen
Cafe im Foyer
MitarbeiterInnenrestaurant
Familienfreundlichkeit und Kinderbetreuung
Personalwohnungen
Die Betriebliche Gesundheitsförderung
Geregelte Arbeitszeiten
Onboarding
Dienstwagenflotte
Anreise
Vielfalt
Fahrtkostenzuschuss
MitarbeiterInnengespräche und Entlastung
Online bib
Mitarbeiterevents
MitarbeiterInneninformation
Mitarbeiter App GERTI
Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten. Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.
